Lenkzeitverordnung / Ruhezeiten

 

Für Beförderungen mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t besteht ein kompliziertes System das die Einhaltung von täglichen und wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten regelt.

 

Rechtsgrundlage ist eine europarechtliche Vorschrift (VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006)

 

Bei Verstößen drohen im Wiederholungsfall Geldstrafen bis zu € 3.600,00.

 

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

Mag. Daniel Vonbank

Rechtsanwalt
Reichsstraße 9 / 3. OG
A-6900 Bregenz

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022-99

E office@ra-vonbank.at

Mitglied der Treuhandrevision der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer

Druckversion | Sitemap
© Mag. Daniel Vonbank 2013-2023