Lenkzeitverordnung / Ruhezeiten
Für Beförderungen mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t besteht ein kompliziertes System das die Einhaltung von täglichen und wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten regelt.
Rechtsgrundlage ist eine europarechtliche Vorschrift (VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006)
Bei Verstößen drohen im Wiederholungsfall Geldstrafen bis zu € 3.600,00.