Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

Hier finden Sie eine Übersicht zum Strafrahmen und allfälligen Maßnahmen gestaffelt nach Schwere des Delikts.

 

 

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit

um mehr als

  • 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
  • 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets,

sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde

  • Geldstrafe: bis 726 Euro
  • Entzug: 2 Wochen

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit

um mehr als

  • 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: 6 Wochen

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit

um mehr als

  • 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: 3 Monate

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit

um mehr als

  • 90 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 100 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: mindestens 6 Monate

Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren um mehr als

  • 40 km/h aber nicht mehr als 60 km/h innerhalb des
  • Ortsgebietes

oder

  • 50 km/h aber nicht mehr als 70 km/h außerhalb des
  • Ortsgebietes
  • Entzug: 6 Wochen

Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren in jeglichen anderen Kombinationen (d.h. mit zumindest einmaliger höherer Geschwindigkeitsübertretung)

  • Entzug: mindestens 6 Monate

Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt

Mag. Daniel Vonbank

Rechtsanwalt
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T +43 5574 24022

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